Schutzlos ist der Süntel

Ein großes Stück des FFH-Gebiets „Süntel, Wesergebirge, Deister“ wurde 2017 zur Erweiterungsfläche dem Gesteinsabbau geopfert. Ein Eingriff in den Schutzstatus. Am Steinbruch Segelhorst in Langenfeld / 31840 Hessisch Oldendorf.

Fotomontage: Luftbild BfN-Viewer „Schutzgebiete in Deutschland“ und eigene Grafik

2017 Die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage Steinbruch Segelhorst /Textauszug

vergrößern beim Klick

2023

Zuerst werden die Bäume geerntet, der seit Urzeiten entstandene Waldboden wird abgefahren. Alles was darin lebt geht mit auf die Halde. Das alles verunreinigt nur den Gesteinsabbau.

Im Mai ist dort ein Wall, der Zaun ist beschädigt und teilweise abgebaut. Wir vermuten, es ist ein Sichtschutzwall. Was uns auffällt: Von einem Wallende zum anderen war – und ist wohl immer noch FFH-Gebiet.

Wenn ein FFH-Gebiet dem Gesteinsabbau geopfert wird – nur damit alles im rechten Winkel verläuft – ist das sehr traurig. Es war vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt. Bis heute ist diese Fläche FFH-Gebiet.

Es musste sehr schnell gehen, denn 2024 trat die EU-Wiederherstellungsverordnung W-VO in Kraft, zum Bundesamt für Naturschutz

Da bisherige Anstrengungen den Rückgang von gefährdeten Lebensraumtypen und das Aussterben vieler Arten nicht stoppen konnten, ist es notwendig, neue EU-weite Ansätze zu verfolgen, die es ermöglichen, die natürlichen Lebensgrundlagen wirksam zu sichern. Durch sie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, in allen Lebensräumen – von Land- über Küsten- bis hin zu Süßwasser- und Meeresökosystemen – Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen und diese mittels eines nationalen Wiederherstellungsplans verbindlich zu planen. War FFH-Gebiet bislang unverbindlich?